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7 SK Wracktauchen
7.1 Kursziel Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wracktauchgängen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er • die besonderen Probleme und Gefahren bei Wracktauchgängen beherrschen können • die richtige Ausrüstung für Wracktauchgänge zusammenstellen können • Orientierungshilfen an und in Wracks nutzen können • sich im Hinblick auf den Umgang mit dem Tauchpartner, während und nach dem Tauchgang korrekt verhalten können
7.2 Voraussetzungen Mindestalter: 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich. Ausbildungsstufe: DTSA **; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste. Anzahl der Pflichttauchgänge: 50 Sonstiges: Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
7.3 Ausbilderqualifikation Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***, VDST-CMAS-Instrukteure sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.
7.4 Theoretischer Teil Unterrichtseinheiten: 4. Lehrinhalte: • Auswahl und Bewertung von Wracks • Tauchgangsplanung und -vorbereitung • Wracktauchausrüstung • Veränderte Bedingungen bei Wracktauchen (z.B. beim Erkunden von Innenräumen) • Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Leinensicherung) • Notfallplanung • Auffinden von Wracks (Seekarte, Landpeilung, GPS) • Handhabung eines Echolots • Hilfsmittel für die UW-Orientierung
7.5 Praktischer Teil Anzahl der Tauchgänge: 4 (möglichst an 2 aufeinander folgenden Tagen). Die Tauchgänge sollen an bekannten, möglichst intakten Wracks durchgeführt werden, die nicht im Fahrwasser und nicht tiefer als 30 Meter liegen. Es sollen möglichst keine Tauchgänge bei Strömung, bei unzureichenden Sichtverhältnissen und keine Dekotauchgänge durchgeführt werden. Bei den Tauchgängen soll folgendes geübt werden: • Selbständige Planung des Tauchganges • Einsatz von Lampen • Erkunden des äußeren Wrackbereiches • Anbringen von Sicherheitsvorrichtungen • Vorsichtiges Betauchen ungefährlicher Innenräume inklusive aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
7.6 Erfolgskontrolle Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung.
7.7 Beurkundung Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem SK sind ein Einkleber für den Taucherpass und eine Urkunde. |
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