|
5 SK Trockentauchen
5.1 Kursziel Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der Bedienungs- und Bewegungstechnik beim Tauchen mit Trockentauchanzügen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er • größeres Vertrauen zum Trockentauchen und Kenntnisse über die Besonderheiten besitzen, • mehr Sicherheit durch korrekte Handhabung und spezielle Übungstechniken erworben haben, • die Einschätzung des Leistungsvermögens bei Nutzung des eigenen Trockentauchanzuges verbessert haben.
5.2 Voraussetzungen Mindestalter: 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich. Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste. Anzahl der Pflichttauchgänge: 40. Sonstiges: Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
5.3 Ausbilderqualifikation Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***, VDST-CMAS-Instrukteure sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.
5.4 Theoretischer Teil Unterrichtseinheiten: 2 Lehrinhalte: • Entwicklung des Trockentauchens • Isolationseigenschaften und Wärmehaushalt • Konstruktion und Aufbau der verschiedenen Anzugtypen • Funktionsweise und Leistungsmerkmale der verschiedenen Bauteile • Bedienung und Handhabung (praktisch) • Wartung und Pflege
5.5 Praktischer Teil Anzahl der Tauchgänge: 3 Ausrüstung: • Trockentauchanzug mit frei zugänglichem Entlüftungsventil und Inflator für den Bewerber • Taucherjacket ist nicht vorgeschrieben • Trockentauchanzug oder halbtrockener Tauchanzug für den Ausbilder • Markierbojen mit 8-10 Millimeter dicken Leinen und 10 Kilogramm Grundgewicht (Achtung: keine freien Leinenenden) • Kleine handliche lichtstarke Taucherlampen mit kurzer Befestigungsleine, die den Übungsablauf nicht behindern dürfen Die Tauchgänge sollen in strömungs- und wellenfreiem Wasser bei 4-10 °C Wassertemperatur, mindestens 3-5 Meter Sichtweite und maximal 25 Meter Tiefe durchgeführt werden. Bei den Tauchgängen soll folgendes geübt werden: • Aufstieg unter kontrollierter Luftabgabe über das Entlüftungsventil mit simulierter Dekopause • Abstieg ohne bzw. mit geringer Luftzugabe mit anschließendem Stopp unter Einsatz des Inflators • Aufstieg mit Flossenschlag ohne Luftzugabe in den Anzug • Aufstieg über Kopf und Umdrehen während des Aufstieges (Flossen nach unten)
5.6 Erfolgskontrolle Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung. Übungsabschnitte, bei denen der Bewerber Unsicherheiten aufweist, sollen nur dann unmittelbar wiederholt werden, wenn hierdurch kein Risiko für Bewerber und Ausbilder entsteht. Eventuell können zunächst Vorversuche aus geringerer Tiefe durchgeführt werden.
5.7 Beurkundung Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem SK sind ein Einkleber für den Taucherpass und eine Urkunde. |
 |

|
|