|
3 SK Tauchsicherheit & Rettung
3.1 Kursziel Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der vorbeugenden Unfallvermeidung und den bei einem Tauchunfall zu ergreifenden Maßnahmen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er • sich der besonderen Bedeutung einer vorbeugenden Unfallvermeidung bewusst sein • Tauchgänge so durchführen können, dass Situationen, die zu Problemen oder gar Unfällen bei sich selbst oder bei Mittauchern führen könnten, soweit möglich bereits im Ansatz vermieden werden, • Unfallsituationen beherrschen • Rettungs-, Berge- und Transporttechniken im Wasser und an Land durchführen können • Erste-Hilfe- und Reanimationstechniken anwenden können • den effizienten Rettungs- und Signalmitteleinsatz kennen • die Rettungskette kennen und einleiten können
3.2 Voraussetzungen Mindestalter: 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich Ausbildungsstufe: DTSA *; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste Anzahl der Pflichttauchgänge: 30 Sonstiges: Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr
3.3 Ausbilderqualifikation Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***, VDST-CMAS-Instrukteure sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.
3.4 Theoretischer Teil Unterrichtseinheiten: 4 Lehrinhalte: • Vermeiden von Unfällen durch Ausschalten von Risikosituationen • Erkennen und Beurteilen von Unfallsituationen • Rettungs-, Berge- und Transporttechniken • Erste-Hilfe-Maßnahmen • Reanimation • Notfallkoffer • Rettungs- und Signalmaterial • Rettungskette • Tauchgangs- und Unfallprotokoll
3.5 Praktischer Teil Anzahl der Praxismodule: 6 (nur zum Teil Tauchgänge) Die Praxismodule sollen mit ABC-Ausrüstung im flachen Wasser mit einfachen Berge- und Transportübungen beginnen und sich bis zur Demonstration der gesamten Rettungskette steigern. Dabei sollen folgende Zwischenfälle (Rettungssituationen) simuliert werden: • Taucher in Panik • Hilfeleistung für einen „erschöpften, verletzten, bewusstlosen" Taucher an der Wasseroberfläche • Hilfeleistung für einen „erschöpften, verletzten, bewusstlosen" Taucher unter Wasser • Rettung und Transport eines „verunfallten“ Tauchers an Land • Rettung und Transport eines „verunfallten“ Tauchers in ein Boot • Diagnose von Krankheitssymptomen • Erste-Hilfe-Maßnahmen bis hin zur Reanimation • Auslösen der Rettungskette
3.6 Erfolgskontrolle Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung.
3.7 Beurkundung Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem SK sind ein Einkleber für den Taucherpass und eine Urkunde. |
 |

|
|