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8 SK Sporttauchen in Meereshöhlen
8.1 Kursziel Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Höhlentauchgängen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er • die Entscheidungskriterien zur Auswahl geeigneter Höhlen kennen • die besonderen Probleme und Gefahren bei Höhlentauchgängen beherrschen können • die Anforderungen an die Ausrüstung für Höhlentauchgänge kennen und diese entsprechend zusammenstellen können • wissen, wie er sich zu seiner eigenen Sicherheit und der seiner Tauchpartner richtig verhält • wissen, wie er sich bei Höhlentauchgängen umweltschonend verhält
8.2 Voraussetzungen Mindestalter: 16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich. Ausbildungsstufe: DTSA **; ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste. Anzahl der Pflichttauchgänge: 50 Sonstiges: Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
8.3 Ausbilderqualifikation Ausbilder: VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***, VDST-CMAS-Instrukteure sowie vom VDST oder dessen Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.
8.4 Theoretischer Teil Unterrichtseinheiten: 3 Lehrinhalte: • Kriterien für betauchbare Höhlen • Veränderte Bedingungen, Probleme und Gefahren • Ausrüstung • Sicherheit • Planung, Vorbereitung und Durchführung • Verhalten in Höhlen • Biologische Besonderheiten von Meereshöhlen • Umweltschutz
8.5 Praktischer Teil Anzahl der Tauchgänge: 3 Die Tauchgänge sollen nach Möglichkeit in verschiedenen Höhlen durchgeführt werden. Die Höhlen müssen den Anforderungen dieses Kurses entsprechen. Bei den Tauchgängen soll folgendes geübt werden: • Erkennen geeigneter Höhlen • Vergleich und Einschätzung verschiedener Höhlen (Besonderheiten, Schwierigkeitsgrad) • Planung des Tauchganges • Sicherheitsvorkehrungen und Gruppeneinteilung • Sorgfältiges und langsames Erkunden • Erkennen von eventuellen Gefahrenpunkten • Tarierung in der Höhle • Umgang mit Lampen
8.6 Erfolgskontrolle Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung.
8.7 Beurkundung Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem SK sind ein Einkleber für den Taucherpass und eine Urkunde. |
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